Wenn Ihr PSP in einem Mitgliedstaat tätig ist, der den Euro nicht eingeführt hat, ist es leicht anzunehmen, die Verification of Payee gelte noch nicht. Sie gilt — nur auf einem späteren Zeitplan. Die Verordnung gibt PSP außerhalb der Eurozone bis zum 9. Juli 2027, gegenüber dem 9. Oktober 2025 für die Eurozone.
Wer betroffen ist
Der Auslöser ist die Währung der Überweisung, nicht nur das Land des PSP. Wenn ein PSP in einem Nicht-Euro-Mitgliedstaat Euro-Überweisungen anbietet, fallen diese Zahlungen ab der Frist 2027 unter die Verification-of-Payee-Anforderung der Verordnung. „Wir sind nicht in der Eurozone“ bedeutet also nicht „wir sind außerhalb des Geltungsbereichs“.
Zwei Fristen, eine Regel
Eurozone: 9. Oktober 2025. Außerhalb der Eurozone: 9. Juli 2027. Die Pflicht — eine kostenlose Namen-IBAN-Prüfung bei betroffenen Euro-Überweisungen anzubieten — ist dieselbe; nur das Startdatum unterscheidet sich.
Warum nicht bis 2027 warten
- Grenzüberschreitende Euro-Zahlungen an Empfänger in der Eurozone erfüllen die VoP bereits auf der anderen Seite.
- Derselbe Betrug (Rechnungsumleitung, APP-Betrug) trifft Ihre Kunden schon jetzt.
- Schemakonnektivität und UX aufzubauen dauert Monate — eine Frist 2027 ist näher, als sie aussieht.
Planen Sie die Anlaufstrecke
Die spätere Frist nutzt man am besten als Anlaufstrecke, nicht als Aufschub. Einen bereits auf dem SEPA-VoP-Schema vorhandenen Anbieter zu integrieren bedeutet, dass Sie die Prüfung weit vor 2027 mit Wochen Arbeit anbieten können, nicht Monaten. RoxPay arbeitet über das gesamte SEPA-Schema, sodass PSP außerhalb der Eurozone die Pflicht früh erfüllen und Kunden in der Zwischenzeit schützen können.