Wichtige Termine

Die Frist der Verification of Payee

Nach der EU-Verordnung über Echtzeitüberweisungen gibt es zwei Termine: PSP im Euroraum müssen VoP seit dem 9. Oktober 2025 anbieten, PSP in Nicht-Euro-EU-Ländern bis zum 9. Juli 2027.

Wann Verification of Payee verpflichtend wird

Verification of Payee wird durch die EU-Verordnung über Echtzeitüberweisungen (Verordnung (EU) 2024/886) vorgeschrieben. Die Pflicht gilt in zwei Phasen, je nachdem, ob ein Zahlungsdienstleister im Euroraum oder in einem Nicht-Euro-EU-Mitgliedstaat ansässig ist.

Die Prüfung muss für den Zahler kostenlos angeboten werden, in Echtzeit für SEPA-Standard- und Echtzeitüberweisungen funktionieren und die anfragende und antwortende Seite abdecken. Wer nicht bereit ist, riskiert Non-Compliance und ein schlechteres Betrugsprofil.

Die zwei Fristen

  1. 1

    9. Oktober 2025 — PSP im Euroraum (in Kraft)

    Zahlungsdienstleister im Euroraum müssen Verification of Payee bereits bei Euro-Überweisungen anbieten, einschließlich SEPA Instant.

  2. 2

    9. Juli 2027 — Nicht-Euro-EU-PSP

    Dienstleister in EU-Staaten, deren Währung nicht der Euro ist (z. B. Polen, Schweden, Rumänien, Bulgarien, Tschechien, Ungarn, Dänemark), müssen VoP bis zu diesem Datum anbieten.

Was die Frist tatsächlich verlangt

Kostenlos für den Zahler

Die VoP-Prüfung darf für die zahlende Person keine Gebühr verursachen.

In Echtzeit

Ergebnisse müssen in Sekunden zurückkommen, damit sie zum Echtzeit-Zahlungserlebnis passen.

Beide Rollen

Sie müssen als anfragender PSP agieren und auf VoP-Anfragen anderer Banken antworten.

Alle Euro-Überweisungen

Gilt für SEPA-Standard- und Echtzeitüberweisungen, nicht nur für Echtzeitzahlungen.

Im Verzug mit der Frist?

Eine verwaltete VoP-API erfüllt die Anforderung schnell — sie deckt die anfragende und antwortende Rolle über eine einzige Integration ab, ohne dass Sie die Schema-Anbindung selbst aufbauen.

FAQ

Es gibt zwei. PSP im Euroraum müssen VoP seit dem 9. Oktober 2025 anbieten. PSP in Nicht-Euro-EU-Ländern müssen bis zum 9. Juli 2027 nachziehen. Beide ergeben sich aus der EU-Verordnung über Echtzeitüberweisungen.

Ja, für Zahlungsdienstleister im Euroraum — die Pflicht gilt seit dem 9. Oktober 2025. Dienstleister in Nicht-Euro-EU-Staaten haben bis zum 9. Juli 2027 Zeit.

EU-Staaten, die den Euro nicht nutzen, darunter Polen, Schweden, Rumänien, Bulgarien, Tschechien, Ungarn und Dänemark. Ihre PSP müssen VoP bis zum 9. Juli 2027 anbieten.

Nein. VoP gilt für SEPA-Euro-Standard- und Echtzeitüberweisungen und muss dem Zahler kostenlos angeboten werden.

Mit einer verwalteten API, die die anfragende und antwortende Seite abdeckt, dauert die Integration in der Regel Wochen statt Monate, da Sie die Schema-Anbindung nicht selbst aufbauen und zertifizieren müssen.

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RoxPay liefert konforme Verification of Payee für die anfragende und antwortende Seite über eine API.