Verification of Payee (VoP) in ganz Europa
Ein einziges, von der EPC verwaltetes SEPA-Verfahren, seit dem 9. Oktober 2025 in jedem Land der Eurozone aktiv und bis zum 9. Juli 2027 auf den Rest der EU ausgeweitet - so funktioniert es Markt für Markt.
Ein einziges Verfahren, SEPA-weit angewendet
Verification of Payee (VoP) ist kein nationales Produkt - es ist ein einziges, vom European Payments Council (EPC) verwaltetes Verfahren, das dieselbe Echtzeit-Prüfung von IBAN und Name auf Euro-Überweisungen im gesamten SEPA-Raum anwendet. Wo auch immer die Bank des Zahlers und die des Zahlungsempfängers sitzen, die gestellte Frage ist identisch: Passt dieser Name zu diesem Konto?
Die Pflicht ergibt sich aus der EU-Verordnung über Echtzeitzahlungen (Verordnung (EU) 2024/886). Zahlungsdienstleister der Eurozone müssen seit dem 9. Oktober 2025 die VoP kostenlos für jede Euro-Überweisung anbieten. Zahlungsdienstleister in EU-Ländern, die den Euro noch nicht eingeführt haben - Schweden, Polen, Rumänien, Bulgarien, Ungarn, Tschechien, Dänemark und andere - treten der Pflicht bis zum 9. Juli 2027 bei, sobald sie SEPA-Echtzeitüberweisungen senden und empfangen können.
Jede Prüfung liefert eines von vier standardisierten Ergebnissen - Übereinstimmung, teilweise Übereinstimmung, keine Übereinstimmung oder nicht möglich - in weniger als einer Sekunde, bevor der Zahler die Überweisung autorisiert. Diese Konsistenz macht die VoP wirksam gegen fehlgeleitete Zahlungen und Betrug mit autorisierten Zahlungen (APP-Betrug): Ein Zahler in Rom erhält genau dieselbe Signalqualität wie ein Zahler in Amsterdam oder Warschau.
Was sich von Land zu Land ändert, ist der lokale Name und der Marktkontext, nicht der Mechanismus. In Frankreich heißt es vérification du bénéficiaire, in Deutschland Überprüfung des Zahlungsempfängers, im Vereinigten Königreich und in Irland Confirmation of Payee, in Schweden kontroll av betalningsmottagare - und jeder Markt hat seine eigene Mischung aus Banken, PSPs und Akzeptanz von Echtzeitzahlungen, die prägt, wie die VoP in der Praxis ankommt.
Für Banken, PSPs und Fintechs, die in mehr als einem EU-Markt tätig sind, bedeutet das eine Integration - nicht neunzehn. RoxPay liefert Verification of Payee über eine einzige API, die sowohl die anfragende als auch die antwortende Seite des Verfahrens abdeckt, mit einer kostenlosen Sandbox, damit ein Team Ergebnisse validieren kann, bevor es in einem der unten aufgeführten Märkte live geht.
Verification of Payee in Europa auf einen Blick
Das Wesentliche zum EU-weiten Verfahren.
36 SEPA-Länder
Die VoP gilt einheitlich im gesamten SEPA-Raum, von der Eurozone bis zu den EU-Märkten außerhalb des Euro.
Ein EPC-Verfahren
Ein Regelwerk und standardisierte Ergebnisse, verwaltet vom European Payments Council.
Kostenlos für Zahler
Nach der Verordnung über Echtzeitzahlungen müssen PSPs die Prüfung bei Euro-Überweisungen kostenlos anbieten.
Wichtige Verification-of-Payee-Termine für Europa
Wie sich die Pflicht zwischen Eurozone und Nicht-Euro-EU-Ländern entfaltet.
- 9. Okt. 2025
Start in der Eurozone
PSPs der Eurozone müssen Verification of Payee kostenlos bei Euro-Überweisungen anbieten.
- 2026
EU-weite Einführung
Die Abdeckung wächst, da immer mehr Banken und PSPs der Eurozone dem Verfahren beitreten, Markt für Markt.
- 9. Juli 2027
Frist für Nicht-Euro-EU
PSPs in Nicht-Euro-EU-Ländern - Schweden, Polen, Rumänien, Bulgarien, Ungarn, Tschechien, Dänemark und andere - treten der Pflicht bei.
Verification of Payee, Markt für Markt
Dasselbe Verfahren, mit lokalen Terminen, Begriffen und Details für jeden EU-Markt.
Frankreich
SEPA-VoP für französische Banken und PSPs.
Deutschland
VoP für den großen deutschen SEPA-Markt.
Niederlande
VoP für niederländische Banken und PSPs.
Italien
VoP für den italienischen Zahlungsmarkt.
Spanien
VoP für spanische Banken und PSPs.
Schweden
Nicht-Euro-Markt, der der VoP bis 2027 beitritt.
Mehrwert für die gesamte europäische Zahlungskette
Dieselbe Prüfung, Mehrwert für jede Partei, in jedem Markt.
Banken & PSPs
Erfüllen Sie die Verordnung über Echtzeitzahlungen in jedem Markt, in dem Sie tätig sind - mit einer Integration statt einer pro Land.
Unternehmen & Treasury
Prüfen Sie Lieferanten- und Gehalts-IBANs vor der Zahlung und senken Sie das Risiko von Rechnungsumleitungsbetrug EU-weit.
Zahler & Kunden
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Verification of Payee in Europa, einfach erklärt
Häufige Fragen zum EU-weiten Verfahren.
Verification of Payee (VoP) ist das von der EPC verwaltete SEPA-Verfahren, das in Echtzeit prüft, ob der vom Zahler eingegebene Name zur IBAN des Zahlungsempfängers passt, bevor eine Euro-Überweisung gesendet wird. Es ist seit dem 9. Oktober 2025 gemäß der EU-Verordnung über Echtzeitzahlungen in der gesamten Eurozone aktiv.
Alle SEPA-Länder sind betroffen. Länder der Eurozone - darunter Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, die Niederlande, Belgien, Österreich, Irland, Portugal, Griechenland, Finnland und Luxemburg - müssen die VoP seit dem 9. Oktober 2025 anbieten. EU-Länder außerhalb der Eurozone, wie Schweden, Polen, Rumänien, Bulgarien, Ungarn, Tschechien und Dänemark, treten der Pflicht bis zum 9. Juli 2027 bei.
Die Bank des Zahlers sendet Name und IBAN des Zahlungsempfängers über das VoP-Verfahren der EPC an dessen Bank. Die Antwort - Übereinstimmung, teilweise Übereinstimmung, keine Übereinstimmung oder nicht möglich - kommt in weniger als einer Sekunde zurück, bevor der Zahler die Überweisung autorisiert, sodass Fehler und Betrug erkannt werden können, bevor das Geld bewegt wird.
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